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Checkliste zur Rechnungsprüfung

 

Bestandteil

Rechnung

Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR (bis 31.12.2016: 150 EUR) (§ 33 UStDV)

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)

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Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)

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Steuer- oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

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Bei innergemeinschaftlicher Lieferung: zusätzlich USt-IdNr. des Leistungsempfängers (§ 14a Abs. 3 UStG)

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Bei innergemeinschaftlicher Lieferung (§ 6a UStG) ist die Abrechnung mit Kleinbetragsrechnung nicht zulässig

Ausstellungsdatum der Rechnung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

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Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG)

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Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung oder Leistung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

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Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder der Vereinnahmung des (Teil-)Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

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Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

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Hinweis auf im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

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Anzuwendender Steuersatz (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

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Den auf das Entgelt entfallenen Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

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Hinweis auf Steuerbefreiungen (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

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Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe

 

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Hinweis auf Aufbewahrungspflicht (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

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In den Fällen der Abrechnung durch Gutschrift die Angabe "Gutschrift" (§ 14 Abs. 1 Nr. 10 UStG)

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Bei innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen: Angaben über Art und Laufleistung des Fahrzeugs (§ 14a Abs. 4 UStG i.V.m. § 1b Abs. 2 u. 3 UStG)

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Bei innergemeinschaftlicher Lieferung ist die Abrechnung mit Kleinbetragsrechnung nicht zulässig

Hinweis auf Übergang der Steuerschuldnerschaft (§ 14a Abs. 5 UStG)

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Bei Übergang der Steuerschuldnerschaft ist die Abrechnung mit Kleinbetragsrechnung nicht zulässig

Bei Versandhandelsumsätzen nach § 14a Abs. 1 UStG: Angabe der USt-IdNr. des Leistungsempfängers und ggf. Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

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Bei Versandhandelsumsätzen (§ 3c UStG) und Übergang der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) ist die Abrechnung mit Kleinbetragsrechnung nicht zulässig

Bei Reiseleistungen und Differenzbesteuerung nach § 14a Abs. 6 UStG: Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" bzw. "Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"

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Bei Rechnungen über innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 14a Abs. 7 UStG: Angabe der USt-IdNr. des ersten und des letzten Abnehmers und Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes sowie auf die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers

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