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Dokumentation der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz

 

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn:

 

01.01.2024 - 31.12.2024: EUR 12,41 pro Stunde

01.10.2022 - 31.12.2023: EUR 12,00 pro Stunde

01.07.2022 - 30.09.2022: EUR 10,45 pro Stunde

01.01.2022 - 30.06.2022: EUR 9,82 pro Stunde

01.07.2021 - 31.12.2021: EUR 9,60 pro Stunde

01.01.2021 - 30.06.2021: EUR 9,50 pro Stunde

01.01.2020 - 31.12.2020: EUR 9,35 pro Stunde

01.01.2019 - 31.12.2019: EUR 9,19 pro Stunde

01.01.2017 - 31.12.2018: EUR 8,84 pro Stunde 

01.01.2015 - 31.12.2016: EUR 8,50 pro Stunde 

 

In vielen Branchen gibt es abweichende Regelungen mit höheren Mindestlöhnen!

Siehe hier: >KLICK<

 

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog.Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von monatlich 450 Euro (ab Oktober 2022 monatlich 520 Euro, ab Januar 2024 monatlich 538 Euro) nicht überschritten wird​​​​​​!

 

WICHTIG:

Die Aufzeichnungen sind mindestens wöchentlich zu führen, denn der Arbeitgeber "ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren".