Dokumentation der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn:
01.01.2025 - 31.12.2025: EUR 12,82 pro Stunde
01.01.2024 - 31.12.2024: EUR 12,41 pro Stunde
01.10.2022 - 31.12.2023: EUR 12,00 pro Stunde
01.07.2022 - 30.09.2022: EUR 10,45 pro Stunde
01.01.2022 - 30.06.2022: EUR 9,82 pro Stunde
01.07.2021 - 31.12.2021: EUR 9,60 pro Stunde
01.01.2021 - 30.06.2021: EUR 9,50 pro Stunde
01.01.2020 - 31.12.2020: EUR 9,35 pro Stunde
01.01.2019 - 31.12.2019: EUR 9,19 pro Stunde
01.01.2017 - 31.12.2018: EUR 8,84 pro Stunde
01.01.2015 - 31.12.2016: EUR 8,50 pro Stunde
In vielen Branchen gibt es abweichende Regelungen mit höheren Mindestlöhnen!
Siehe hier: >KLICK<
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog.Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von monatlich 450 Euro (ab Oktober 2022 monatlich 520 Euro, ab Januar 2024 monatlich 538 Euro, ab Januar 2025 monatlich 556 Euro) nicht überschritten wird!
WICHTIG:
Die Aufzeichnungen sind mindestens wöchentlich zu führen, denn der Arbeitgeber "ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren".
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DATEV-Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit (Microsoft-Excel-Datei, 117 KB)
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Deutsche Rentenversicherung Lexikon Mindestlohn: >KLICK<